a.
Die SELLCON-Einkaufsgemeinschaft stellt dem Kunden
kostenfrei die Möglichkeit eines gemeinschaftlichen
Einkaufes mit ausgehandelten Sonderpreisen zur Verfügung.
• Bestellungen, Lieferungen, Leistungen und
Rechnungsstellung gehen zu Lasten des Kunden, die
SELLCON-Einkaufsgemeinschaft ist nicht verantwortlich für
die Lieferung und / oder Bezahlung der bestellten Waren und
/ oder Leistungen.
• Die Listung eines Neukunden kann bis zu 3 Wochen in
Anspruch nehmen
b.
Der Kunde macht die ihm zugänglichen Preise der
Lieferanten Dritten nicht zugänglich.
c.
Die SELLCON-Einkaufsgemeinschaft unterhält innerhalb der
Informationsplattform eine Datenbank mit den jeweils aktuellen
Preisen.
Alle Daten - insbesondere die Datenbanken der Plattform
genießen nach § 4 und § 87 a ff UrhG urheberrechtlichen
Schutz. Eine Bearbeitung oder Vervielfältigung ist nur soweit
zulässig, als dies für den Zugang der Datenbanken oder für
deren übliche Benutzung erforderlich ist. Jede darüber
hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung
und / oder öffentliche Wiedergabe, insbesondere die
ungenehmigte Übernahme in ein Intranet-Angebot,
überschreitet die normale Auswertung der Datenbanken und
stellt einen Urheberrechtsverstoß dar, der strafrechtlich
verfolgt wird und die SELLCON-Einkaufsgemeinschaft zu
Schadenersatzforderungen berechtigt.
d.
Die SELLCON-Einkaufsgemeinschaft haftet weder direkt noch
indirekt für Schäden die durch Partnerlieferanten oder
unsachgemäße Nutzung der Informationsplattform entstehen
oder entstanden sind. Bitte beachten Sie die Hinweise unten.
e.
Die SELLCON-Einkaufsgemeinschaft ist der einzige
Ansprechpartner der Kunden für die bei der SELLCON-
Einkaufsgemeinschaft gelisteten Partnerlieferanten.
f.
Das Beschwerdemanagement ist ausschließlich über die
ausgehändigten und im Userbereich der Plattform zum
download bereit stehende Reklamationsprotokolle
abzuwickeln. Dies hilft uns die Lieferanten zu beurteilen und
eventuelle Fehlerquellen zu beheben.
g.
Die SELLCON-Einkaufsgemeinschaft bietet auf der Plattform
zusätzlich die Möglichkeit am SELLCON-Forum
teilzunehmen. Das SELLCON-Forum bietet den registrierten
Nutzern eine Basis zum informellen Informations- und
Angebotsaustausch. Das Forum ist moderiert, beachten
Sie hierzu die gesonderten Hinweise im Forum.(FAQ)
Dieses Angebot ist für registrierte Nutzer kostenlos und
unverbindlich.
Bei jeder Bestellung findet ein Vertragsabschluss zwischen
den Käufer und Hersteller / Lieferanten statt. Wir stellen
lediglich den Kontakt zum jeweiligen Hersteller / Lieferanten
her, hierbei treten die AGB´s der jeweiligen Hersteller /
Lieferanten in Kraft. Sollten aus bestimmten Gründen diese
unwirksam sein, treten nachfolgende AGB´s der SELLCON-
Einkaufsgemeinschaft in Kraft.
_________________________________
1. Auftragsgrundlage
1.1 Wir liefern nur an Mitglieder die, Wiederverkäufer,
Gewerbetreibende und Großhändler sind. Die
Einkaufsberechtigung ist uns durch angeforderte Unterlagen
einzureichen.
1.2 Grundlage jeden Auftrags von und an uns sind unsere
allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser Vertragspartner
bestätigt Kenntnis und Zustimmung.
1.3 Unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen
widersprechende Vorschriften unseres Vertragspartners
verpflichten uns nicht. Sonstige abändernde oder
widersprechende Bestimmungen vertraglicher Art sind erst
durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
2. Auftragserteilung
2.1 Kommt ein schriftlicher Vertrag nicht zustande, ist der
Auftrag von und an uns erteilt, wenn er von uns mit Hinweis
auf unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich
oder digital (E-Mail) bestätigt wird. Angebote von und an
uns verpflichten uns ohne schriftlichen Vertragsabschluss
oder unsere schriftliche Auftragsbestätigung mit unseren
allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
2.2 Schriftliche und mündliche Auskünfte, Beschreibungen,
Kostenvoranschläge u. ä. hinsichtlich des
Auftragsgegenstandes sind unverbindlich, sofern sie nicht
von uns bei Vertragsabschluss oder mit Auftragsbestätigung
schriftlich festgelegt werden.
2.3 Ergänzungen oder Abänderungen des Auftrages
bedürfen ebenfalls der Schriftform des Vertrages oder
unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Die gegebenenfalls von uns gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer
Geschäftsverbindung herrührender Forderungen,
einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung
von Wechseln und Schecks, unser Eigentum.
3.2 Bei Saldoziehung gilt unser nach vorstehender
Bestimmung ausbedungenes Vorbehaltseigentum als
Sicherung für unsere Forderung aus dem Saldo.
3.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der
Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
3.4 Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder
beschlagnahmt, so sind wir darüber unverzüglich schriftlich
zu unterrichten, unter Überlassung der für eine Intervention
erforderlichen Unterlagen (Original des Pfändungsprotokoll
usw.) Außerdem ist der Käufer verpflichtet, in jedem Falle der
Pfändung oder Beschlagnahme unter Hinweis auf unsere
Rechte als Lieferant sofort zu widersprechen. Eine
diesbezügliche Unterlassung macht den Käufer uns
gegenüber schadensersatzpflichtig.
3.5 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine
Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen jeden Verlust
oder Beschädigung zu versichern. Es ist vereinbart, das alle
sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche
hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt an uns
abgetreten sind, wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
3.6 Die im Falle einer Weiterveräußerung oder aus einem
sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden
Forderungen, ebenso wie seinen Anspruch auf Herausgabe
aufgrund vorbehaltenen Eigentums, tritt der Käufer hiermit
unwiderruflich schon jetzt sicherheitshalber an uns ab: wir
nehmen diese Abtretung hiermit an.
3.7 Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch
Be- oder Verarbeitung, bzw. Verbindung entstandene neue
Sachen, die als für uns hergestellt gelten und an denen wir
mit der Be- oder Verarbeitung oder Verbindung Eigentum
bzw. Miteigentum nach dem Wertanteil der Vorbehaltsware
im Zeitpunkt der Bearbeitung erlangen, ohne dass es hierzu
noch einer besonderen Rechtshandlung bedarf und dass für
uns daraus Verpflichtungen entstehen.
3.8 Der Käufer tritt im Voraus an uns seine Eigentums- bzw.
Miteigentumsrechte an den neu entstehenden Sachen sowie
die aus Anlass der Bearbeitung der gelieferten Waren
entstehenden Vertragsansprüche gegen seinen Auftraggeber
entsprechend dem Wertanteil der verarbeiteten Waren ab: wir
nehmen diese Abtretung hiermit an.
3.9 Der Käufer ist ermächtigt, die nach dieser Bestimmung
für uns entstandenen bzw. entstehenden Forderungen so
lange treuhänderisch für uns einzuziehen, als er seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß
nachkommt.
3.10 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden
Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit nach
unser Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden
Forderungen um 25% übersteigt, jedoch mit der Maßgabe,
dass mit Ausnahme der Lieferungen im echten
Kontokorrentverkehr im Einzelfall eine Freigabe nur für
solche Lieferungen zu erfolgen hat, die voll bezahlt sind.
4. Lieferung
4.1 Die Ware reist auf dem Wege zum Käufer und auch im
Falle einer etwaigen Rücksendung, die nicht auf eine
berechtigte Reklamation zurückzuführen ist, auf Kosten und
Gefahr des Käufers, der im Falle der Rücksendung die gleiche
Versendungsform zu wählen hat, wie diese bei der
Zusendung gewählt worden war. Der Käufer hat auch für eine
ausreichende Versicherung zu sorgen. Dies gilt auch bei
Versendung der Ware an einen vom Käufer bestimmten
Empfänger sowie bei Franko Lieferungen.
4.2 Eine Lieferzeit wird von uns nach dem schriftlichen
Vertrag oder unserer schriftlichen Auftragsbestätigung
eingehalten. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten,
wenn wir in Verzug kommen und danach eine Nachfrist von
sechs Wochen ungenützt verstreichen lassen.
Schadensersatzansprüche wegen Verzuges schließen wir aus.
4.3 Im Falle höherer Gewalt, nicht zu vertretender
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung und Verzögerung von
Materialanlieferung, gleichgültig bei uns oder unserem
Lieferanten, verlängert sich die Lagerfrist jedenfalls um die
Dauer der Verhinderung und einer angemessenen Anlaufzeit.
Wir sind auch berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.
4.4 Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen, wobei
jede Teillieferung rechtlich als selbstständiger Vertrag gilt.
5. Auswahlsendungen
5.1 Werden Auswahlsendungen übersandt, dann gilt die
gesamte zugesandte Ware als käuflich (fest) vom Empfänger
übernommen, wenn wir nicht binnen der in der beigefügten
Auswahlnota angegebenen Frist, die mindestens zwei
Wochen betragen muss, die Ware zurückerhalten.
5.2 Wir tragen Versicherungsschutz, solange diese
Auswahlfrist läuft, als dann geht alle Gefahr, auch diejenige
des unverschuldeten Untergangs, auf den Empfänger über.
5.3 Auch für Auswahlsendungen gelten ausschließlich unsere
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
5.4 Werden Auswahlsendungen vom Kunden als
Ausstellungswaren eingesetzt oder in Reiselager
aufgenommen, dann trägt der Kunde alle Gefahr, auch
diejenige des unverschuldeten Untergangs. Der Kunde ist
ohne Rücksicht hierauf verpflichtet, für den vollen
Versicherungsschutz dieser Waren zu sorgen und tritt
hiermit im Voraus an uns seine Ansprüche gegen die
Versicherung unwiderruflich ab:
Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
6. Mängelrügen
6.1 Mängelrügen sind vom Käufer unverzüglich, spätestens
innerhalb einer Woche nach Wareneingang am
Bestimmungsort schriftlich uns gegenüber zu erheben.
6.2 Werden Mängelrügen von uns anerkannt, dann kann der
Käufer nur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen.
Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, dann
stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.
7. Preis und Zahlungsbedingungen
7.1 Unsere Preise werden in EURO gerechnet und sind in
dieser Währung zu bezahlen. Sie sind mit Rechnungsstellung
fällig.
7.2 Zahlungen an uns sind ohne Skonto oder sonstigen
Abzug zu leisten. Im Übrigen gelten für die Zahlung der
schriftliche Vertrag oder unsere schriftliche
Auftragsbestätigung.
7.3 Jede Zahlung geht auf Kosten und Gefahr des Käufers.
7.4 Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den
einzelnen Auftrag, Nachbestellungen gelten als neue
Aufträge.
7.5 Sollten bis zur Ausführung des Auftrags Lohn-, Material-
oder sonstige Kostenerhöhungen eintreten, behalten wir uns
vor, die Preise entsprechend anzupassen.
7.6 Der Käufer ist bei Überschreitung des Zahlungszieles
verpflichtet, den Kaufpreis zu den banküblichen Debetzinsen
zu verzinsen. Dasselbe gilt im Fall verspäteter
Akzeptreichung.
7.7 Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachten Kosten,
wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergl. gehen zu
Lasten des Käufers.
7.8 Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher
Vereinbarung und nur zahlungshalber unter Berechnung der
Diskontspesen und sonstiger Wechselkosten angenommen.
7.9 Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir nach unserer Wahl
zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Forderung von
Schadensersatz berechtigt.
8. Warenrücknahme
8.1 Waren nehmen wir nur nach unserer vorherigen
schriftlichen Bestätigung zurück. Eine Verpflichtung zur
Warenrücknahme besteht unsererseits ohne von uns
anerkannte Mängel nicht.
8.2 Bei Warenrücknahme durch uns wird die Ware
entsprechend ihrem Zustand gutgeschrieben, dessen
Feststellung auf Verlangen des Käufers durch einen von uns
zu bestimmenden Sachverständigen zu erfolgen hat.
9. Uhrheberschutz
9.1 Unsere Entwürfe, Muster, Modelle und dergl. gelten als
unser geistiges Eigentum und dürfen vom Käufer, auch wenn
hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder
nachgeahmt noch in anderer Weise zur Nachbildung
verwendet werden.
Jeder Verstoß macht den Käufer schadensersatzpflichtig.
9.2 Erfolgt die Warenherstellung nach Angaben des Käufers
und werden dadurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt uns
der Käufer von sämtlichen Ansprüchen aus dieser Verletzung
frei.
10. Maßgebliches Recht
10.1 Mit der Auftragserteilung anerkennt der Käufer die
Geltung deutschen Rechts für den erteilten Auftrag und seine
Abwicklung.
11. Teilnichtigkeit
11.1 Die Rechtsfolgen des § 139 BGB werden sowohl
hinsichtlich von Geschäftsbedingungen als auch für
eventuelle besondere Vertragsabsprachen zwischen uns und
dem Käufer ausgeschlossen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist ausschließlich
Kassel. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Rechtsstreitigkeiten aus einer Geschäftsverbindung,
einschließlich solcher für Wechsel- und Schecklagen, ist
Kassel.
Für das Mahnverfahren ist in jedem Falle als Gerichtsstand
Kassel vereinbart.
